Bezahlung

Unsere Preise und Zahlungsmodalitäten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Leistungen grundsätzlich sofort zu zahlen sind. 

Zahlen Sie bitte im Anschluss an jede Behandlung bar oder mit ec-oder Kreditkarte.

 

Gebührenordnung für Tierärzte:

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Die GOT ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Bei Unterschreitung der Preise der Gebührenordnung macht sich der Tierarzt strafbar. Je nach medizinischer Ausstattung (Digitales Röntgen, Ultraschallgerät mit Farbdoppler und Laboranalysegeräte) und erforderlichem Aufwand der tierärztlichen Leistung dürfen Tierärzte zwischen dem 1-fachen und dem 3-fachen Satz abrechnen. Zu weiteren Kriterien gehören auch z.B. entsprechendes Fachwissen, moderne Gerätschaften und auch die örtlichen Verhältnisse (städtisch oder ländlich) spielen eine Rolle. Für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung wichtig. In der GOT sind rund 800 Einzelleistungen und Behandlungsschritte aufgelistet. Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise der Behandlungen. Der Endpreis setzt sich nach einem Baukastensystem aus den Gebührensätzen der medizinischen Einzelschritte zusammen. Dies ist notwendig, um den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

Wir bemühen uns, Ihnen unsere Tätigkeiten und deren voraussichtliche Kosten zu erklären und damit für Sie transparent zu machen. Zu jeder Behandlung können Sie eine detaillierte Rechnung bekommen.

Ab dem 22. November ist die neue Gebührenordnung für Tierärzte anzuwenden. 

Detailierte Intformationen finden Sie hier.          GOT-2022